Die Brille ist aus der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen vor einigen Jahren als Regelleistung entfallen. Trotzdem können in besonderen Fällen (Glasstärke ab 6 Dpt.) Zuschüsse von den
Krankenkassen gezahlt werden. Die ist bei Kindern der Fall und bei besonders starken Fehlsichtigkeiten. Ob auch Sie von diesen Regelungen profitieren können, klären wir gerne in einem
ausführlichen Beratungsgespräch. Für Privatversicherte ist die Brille je nach Tarif noch mit versichert. Viele private Krankenkassen erkennen inzwischen eine Verordnung durch unsere
Augenoptikermeister an, so dass kein Arztbesuch erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne.